11. August 2025 Kabinettsbeschluss: Verfolgung von Cum-Cum-Deals länger möglich? Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen sollen auch künftig Buchungsbelege zehn statt acht Jahre aufbewahren müssen. Das könnte auch gut für die Staatskasse sein - wenn Bund und Länder aktiv werden. Tagesschau Cum-Cum Finanzwende Finanzen Betrug