Resolution des Rates der Stadt Burgdorf zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen

Im März diesen Jahres hat der Niedersächsische Landtag das „Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule“ mit breiter Mehrheit beschlossen.

Damit wurde der schulische Teil der Behindertenrechtskonvention der UN in niedersächsisches Landesrecht umgesetzt. Die uneingeschränkte gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen an Bildung soll gewährleistet werden. Inklusion ist ein Menschenrecht.

Der Rat der Stadt Burgdorf bekennt sich zur gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben und begrüßt ausdrücklich die verbindliche Einführung der inklusiven Schule zum Schuljahresbeginn 2013/14 in Niedersachsen. Die Umsetzung dieses Gesetzes stellt aber alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Zusätzliche Regelschul- und Förderschullehrkräfte sowie sozialpädagogische Fachkräfte müssen eingestellt, die Klassenobergrenzen deutlich herabgesetzt, Förderschullehrkräfte verstärkt ausgebildet und die Weiterbildungskonzepte konsequent ausgebaut werden.

Der Rat der Stadt Burgdorf fordert die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und die personelle Ausstattung sowie die pädagogischen Rahmenbedingungen an den niedersächsischen Schulen zu verbessern. Die Kommunen als Schulträger müssen die baulichen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen schaffen, um einen uneingeschränkten Zugang zu Bildungseinrichtungen zu ermöglichen. Dies bedeutet erhebliche finanzielle Aufwendungen, die die kommunalen Haushalte auf Jahre stark belasten werden.

Der Rat der Stadt Burgdorf fordert die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und unter Beachtung des Konnexitätsprinzips die hierfür erforderlichen zusätzlichen finanziellen Mittel bereitzustellen.