Zu schnelles Fahren, Falschparken und Luftverpestung: In keinem Lebensbereich wird unsoziales Verhalten so wenig geahndet wie im Autoverkehr. Warum es vielen schwerfällt, das Thema Auto objektiv zu betrachten.
Innerorts gilt ein gesetzlich vorgeschriebener seitlicher Überholabstand von 1,50 Metern zu Fahrradfahrern. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Ist ein Überholen mit dem geforderten Seitenabstand nicht möglich, muss hinter den Fahrradfahrenden gewart...
In Zeiten der Verkehrs- und Energiewende wird das Fahrrad als Fortbewegungsmittel immer relevanter. Mit dem im Sommer verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2035+ hat sich die Region Hannover ambitionierte Ziele zum Gelingen der Verkehrswende...