Innerorts gilt ein gesetzlich vorgeschriebener seitlicher Überholabstand von 1,50 Metern zu Fahrradfahrern. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Ist ein Überholen mit dem geforderten Seitenabstand nicht möglich, muss hinter den Fahrradfahrenden gewartet werden.

Achtung Baustelle: Wir haben einen neuen Ortsvereinsvorstand gewählt. Diese Homepage wird aktualisiert!