RBG Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Burgdorf: Fehlender Respekt vor Ratsbeschlüssen: Baumängel beim Sportplatz und Sporthalle
In einem Zeitungsartikel der HAZ vom 6.8.2026 und Marktspiegel vom 15.8.2026 über die Baumängel beim Sportplatz und Sporthalle der RBG und die Länge der Laufbahn von 300m wird suggeriert, dass Politik und Verwaltung nicht in der Lage sind, eine vernünftige Planung dieser Einrichtungen vorzunehmen.
Die Kritik des zitierten Ratsherrn und WGS-Kandidaten, Dirk Bierkamp, ist nicht neu aber unbegründet. Wir finden es aber vor allem unsportlich, wenn eine Redaktion ziemlich unreflektiert die einseitige Argumentation eines Ratskandidaten im Wahlkampf so prominent wiedergibt. Während der Wahlkampf-Info-Stände am vergangenen Sonnabend, war die Interpretation der Leser.innen, dass die Politik und Verwaltung „Schuld“ sind und nicht das Bauunternehmen, das fehlerhaft gearbeitet hat.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf weist die Darstellungen im Artikel „Teurer Sportplatz ist nur zum Angucken da“ vom 6. August 2026 in der HAZ und vom 15.8.2026 entschieden zurück.
Der Bericht vermittelt ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Entscheidungsprozesse und unterschlägt zentrale Fakten, die für das Verständnis der Situation unerlässlich sind.
Im Zuge der Bauleitplanung wurde ein umfassendes Geruchsgutachten nach Immissionsschutzrecht erstellt. Die Ergebnisse – insbesondere aufgrund der gegenüberliegenden Keksfabrik – machten zwingende Anpassungen an Gebäudeanordnung, Abstandszonen und Sportanlagen notwendig. Die Reduzierung der Laufbahn auf 300 Meter war kein „Fehler“, sondern eine fachlich begründete Entscheidung, die Schule, Verwaltung und der zuständige Fachausschuss – inklusive des stimmberechtigten Vertreters der Sportvereine –gemeinsam und bewusst getroffen haben. Eine 400-Meter-Laufbahn ist für Schulen wünschenswert, aber keineswegs vorgeschrieben.
Die Sportvereine (und nicht nur der TSV Handballsparte) sind bei der Erarbeitung der funktionalen Leistungsbeschreibung (s.a. Antwort der Verwaltung vom 5.7.2022 auf eine Anfrage der WGS) einbezogen worden. Ebenso wird im Artikel verschwiegen, dass auf Initiative der örtlichen Sportvereine die ursprünglich geplante Dreifeldhalle zugunsten einer Vierfeldhalle mit Tribüne erweitert wurde. Diese Verbesserung war ein klares Bekenntnis zum Schul- und Vereinssport. Trotz der Herausforderungen der Corona-Zeit konnte die Schule 2024 fristgerecht umziehen – ein Erfolg, der im Artikel keinerlei Erwähnung findet.
Was jetzt jedoch geschieht, ist inakzeptabel: Der Generalunternehmer missachtet eindeutige Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung. Dort heißt es klar: „Die Steilheit der Tribünen ist so zu wählen, dass von jedem Platz eine Einsehbarkeit aller Stellen der Spielfelder gewährleistet ist.“ Diese Vorgabe wurde schlicht ignoriert.
Hier geht es nicht um „Peinlichkeiten“, sondern um die Missachtung verbindlicher Ratsbeschlüsse und damit der Vertragsgrundlage durch den Totalunternehmer. Das ist der Skandal – und die Leidtragenden sind die Schule und die Sportvereine, die auf eine voll funktionsfähige Sportanlage angewiesen sind.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf geht davon aus, dass die Verwaltung unverzüglich und mit Nachdruck gegenüber dem Generalunternehmer auftritt. Vertragsverstöße müssen konsequent geahndet werden. Alle rechtlichen Möglichkeiten sind auszuschöpfen. Die Sportanlagen und die Halleninfrastruktur sind so herzustellen, wie es der Rat beschlossen hat – ohne Abstriche, ohne Ausreden.