"Ein gelungener Nachmittag"

Die Arbeitsgemeinschaft "AG-60 Plus" des SPD-Ortsvereins erlebte bei ihrem monatlichenTreffen am 30. April einen interessanten und informativen Nachmittag unter dem Thema "wie seniorenfreundlich ist unsere Stadt Burgdorf"?Von der Stadtverwaltung war der 1. Stadtrat, Herr Dagobert Strecker in das Parteibüro gekommen, um sich den Fragen der Senioren zu stellen,sie zu beantworten und neue Informationen weiter zu geben.Es war ein munteres Frage- und Antwortspiel, das sich da bei Kaffee und Kuchen abspielte. Die Absenkung von Bordsteinkanten für Mütter mit Kinderwagen bzw. Senioren mit ihrem Rollator, die spärliche Straßenbeleuchtung, die öffentlichen Toiletten in unserer Stadt, ein Fußgängerübergang zum Penny-Markt in der Immenser Straße .... das waren nur einige Fragen und Wünsche der anwesenden Senioren an den 1.Stadtrat.Im zweiten Teil wurde dann noch die Frage nach seniorengerechten Wohnungen in Burgdorf angesprochen. Bei diesem Thema waren sich alle Anwesenden einig, hier sollte dringend etwas in Burgdorf geschehen, damit auch ältere Bürgerinnen und Bürger in ihrer Heimatstadt in einem altersgechtem Umfeld wohnen bleiben können.Mit einem herzlichen DANKE an die Stadtverwaltung in der Person von Herrn Strecker schloss der Sprecher der AG-60 Plus Artur Geisler den gelungen Nachmittag.Die nächste Zusammenkunft der AG-60 Plus findet wie immer am letzten Mittwoch im Monat, am 28.05.2008 statt.

Zusammenkunft Arbeitskreis 60 Plus

"Wer versorgt mich !?" Auf dem 1. Treffen im 2. Halbjahr 2005 des Arbeitskreises "60 Plus" des SPD-Ortsvereines Burgdorf stand der Tagesordnungspunkt "Patientenverfügung und Testament" ganz oben. Auf der gut besuchten Veranstaltung führte der Geschäftsführer der Verbraucherberatung Niedersachsen Hr. Olaf Weinel die anwesenden Genossinnen und Genossen in die Themen ein. In der anschließenden regen Aussprache kamen viele Einzelheiten an das Tageslicht, welche die Notwendigkeit vor allem einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung sehr ausdrücklich vor Augen führte.Wer weiß schon, dass eben nicht automatisch die nächsten Angehörigen (Eltern, Partner, Kinder) für einen Betroffenen -der nicht mehr selber entscheiden kann- solche Entscheidungen treffen können ? Dies ist nur der Fall, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Oder, das eine Betreuungsverfügung vorliegen muß, wenn ein Dritter die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten übernehmen soll, wenn der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann ?Die Punkte Patientenverfügung und Testament gerieten dann wegen der fortgeschrittenen Zeit ein wenig in den Hintergrund. Allen Anwesenden wurde von dem Referenten sehr anschaulich vor Augen geführt, dass solche Vorsorge eben nicht nur für ältere Menschen, sondern für jede Altersstufe sehr wichtige und notwendige Vorsorgemaßnahmen sind. Sicher wird dies nicht das letzte Mal sein, dass sich die AG 60 Plus mit solchen Themen in seinen regelmäßigen Zusammenkünften jeweils an jedem letzten Mittwoch des Monats befassen wird.