Am Montag Abend trafen sich im Jürgen-Rodehorst-Haus, dem Bürgerbüro der SPD in Burgdorf, 14 Personen zu einer engagierten und vielschichtigen Diskussion.

Die 1. stellvertretende Bürgermeisterin Christa Weilert-Penk gab für die einzelnen Themenbereiche jeweils eine kurze Einführung und beantwortete Fragen der Diskussionsteilnehmer aus eigenem Wissen beziehungsweise aus umfangreichen mitgebrachten Dokumentationen.

Die 1. stellvertretende Bürgermeisterin Christa Weilert-Penk gab für die einzelnen Themenbereiche jeweils eine kurze Einführung und beantwortete Fragen der Diskussionsteilnehmer aus eigenem Wissen beziehungsweise aus umfangreichen mitgebrachten Dokumentationen. Es bestanden zahlreiche Regelungen nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf Landesebene und vor allem Bundesgesetze.

Zum Begriff: unter dem "Sozialen Wohnungsbau" versteht man den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, insbesondere für Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungmarkt decken können. Dabei dürfen die geförderten Wohnungen nur an bestimmte Mietergruppen vergeben werden (Belegungsbindung) und es wird eine höchstzulässige Miete (Kostenmiete) nach dem Wohnungsbaugesetz festgelegt. Die staatliche Förderung umfasste Zuschüsse und zinssubventionierte Darlehen. In Deutschland wurde der soziale Wohnungsbau nach dem 2. Weltkrieg stark gefördert. Seit etwa 1988 ziehen sich der Bund und Land aus der Wohnungsbauförderung zurück. Gab es 1987 noch 3,9 Millonen Sozialwohnungen, so ging deren Zahl bis 2001 - dem letzten Jahr der Förderung neu gebauter Wohnungen - bereits auf 1,8 Millionen zurück. Pro Jahr verlieren somit über 100.000 Wohnungen den Status "Sozialwohnung". Dabei verläuft die Entwicklung regional stark differenziert: In Berlin gab es beispielsweise 2006 im Westteil 9% Sozialwohnungen, im Ostteil dagegen noch 26%. In Dresden gingen die zuvor geförderten beziehungsweise in kommunalem Besitz befindlichen Wohnungen an private Investoren. Private Investoren sind oftmals weniger an langfristig stabilen Erträgen, sondern an schneller Amortisation ihrer Investition interessiert. Dafür werden Luxussanierungen und Umwandlung in Eigentumswohnungen vorgenommen mit der Folge, dass sich die bisherigen Mieter die stark erhöhten Mieten nicht mehr leisten können. Die aktuelle Förderung zum Beispiel durch die Region wird von Wohnungsunternehmen nicht voll abgerufen, da die Vermietung nicht rentabel genug sei. Gerald Hinz erklärte, dass für im Bebauungsplan ausgewiesene Grundstücke für mehrgeschossige Bebauung mit kleinen Wohnungen kaum Unternehmen zur Realisierung bereit seien. Auch würden Bauprojekte für einfach ausgestattete Wohnung für Familien mit sechs bis sieben Personen von der Nachbarschaft abgelehnt.

In Burgdorf ging man lange von einer sinkenden Bevölkerungszahl aus. Durch steigende Geburtenraten und der Zuwanderung wächst Burgdorf jedoch. Erst in den letzten Jahren wird der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gesehen. So berichtet Imke Fronia vom Diakonieverband Hannover Land, dass insbesondere Wohnraum für Familien und Einzelpersonen mit geringem Einkommen fehle. Ahmet Kuyucu weist darauf hin, dass erwerbsfähige Leistungsempfänger nach SGB II gern gesehene Mieter sind, da die Miete direkt von JobCenter überwiesen wird. Demgegenüber ist das Wohngeldrecht so kompliziert, dass viele Personen auf Anträge verzichten. So berichtet Dieter Morich, das nur einem geringen Teil der von ihm angesprochenen Familien mit zwei Kindern das Wohngeld bekannt sei.

Einen wesentlichen Beitrag zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums leisten Wohngenossenschaften. Die 1926 gegründete WBG Wohngenossenschaft Burgdorf ist eine Vermietergenossenschaft, die ausschließlich den eigenen Bestand vermietet. In den Jahren 1950 bis 1956 wurden Mehrfamilienhäuser im Bereich Sorgenser Straße / Königsberger Straße erstellt, aktuell umfasst der Bestand 307 Wohnungen, 138 Garagen und ein Büro. Die WBG hat die Aufgabe, Häuser und Wohnungen zu pflegen und eine Verbesserung der Wohnqualität zu gewährleisten. Die Mieten liegen unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Überschüsse werden reinvestiert. Mitglied werden kann, wer zwei Anteile zu je 500 Euro erwirbt. Ahmet Kuyucu wies darauf hin, das Großkonzerne ihre frühere Praxis aufgegeben haben, Wohnungen für ihre Beschäftigten zu errichten. Auch wurden Altbestände verkauft.

Auf Anregung von Christiane Gersemann wurden die Anforderungen an neue Sozialwohnungen diskutiert. So wird oft nur über Wohnraum für ältere oder behinderte Personen nachgedacht, die aufgrund von Sonderausstattungen (barrierefrei und mit Fahrstuhl) eher teuer ausfallen. Daneben gilt es, bezahlbaren Wohnraum insbesondere für Familien zu schaffen. Ahmet Kuyucu wies aus eigener Erfahrung darauf hin, dass Kinder ausreichend Raum zu Leben und für ihre Entwicklung brauchen. Breiten Raum in der Diskussion nahmen die konkreten Handlungsmöglichkeiten der Stadt Burgdorf ein. So sehen nach Alfred Baxmann Verwaltung und Politik ihre Aufgabe darin, für Menschen mit schmalem Geldbeutel Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dabei können auf kommunaler Ebene nicht alle Probleme gelöst werden und deshalb müssen wir Schwerpunkte identifizieren und verfolgen. Daher möchte die SPD nach der Kommunalwahl ein Hearing veranstalten. Experten und auch Wohnungsunternehmen sollen befragt werden, unter welchen von der Stadt beeinflussbaren Rahmenbedingungen bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. So könnten nach Auffassung von Gerald Hinz Grundstücke preisgünstig an Unternehmen gegeben werden, die im Gegenzug Auflagen bei der Miethöhe beachten. Subventionen müssen EU-konform ausgestaltet werden. Auch die örtlichen Kreditinstitute Hannoversche Volksbank und Stadtsparkasse Burgdorf investieren in Immobilien. Sofern bestehende Wohnungsunternehmen keine Realisierungschancen sehen, kann über die Gründung einer stadteigenen Fördergesellschaft in der Rechtsform einer Genossenschaft oder GmbH nachgedacht werden.


Weitere Splitter aus der Diskussion:

Das aktuell geringe Zinsniveau ermöglicht viele Bauvorhaben. Leider dauern Baugenehmigungen und auch Kreditbearbeitungen zu lange. Hier wirkt insbesondere die Aktualisierung der Verbraucherkreditrichtlinie als Bremsfaktor!

Im Innenstadtbereich ungenutzte Gärten als Baugrundstücke nutzen!

Akzeptanz und damit Bau von Mehrfamilienhäusern stärken!

Kommunale und kirchliche Grundstücke kostengünstig als Erbbaurecht für bis zu 99 Jahre an Familien abgeben!