„Die SPD verbessert...(in der Regierung..d.V.) die Situation für Pflegekräfte, Pflegebedürfte und ihre Angehörigen", erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks.

Der Deutsche Bundestag hat dazu das Pflegepersonalstärkungsgesetz verabschiedet, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Hier einige Verbesserungen:

Personal

  • Die Personaldeckelung entfällt.
  • In der Altenpflege werden 13.000 zusätzliche Stellen von den Krankenkassen finanziert.
  • Jede aufgestockte Pflegestelle am Bett inklusive Tarifsteigerung wird vollständig refinanziert.
  • Pflegebedürftige werden hierfür finanziell nicht belastet.

Häuslichen Krankenpflege

  • Tariflöhne werden von den Krankenkassen anerkannt und bezahlt.
  • Fahrtkosten für ambulante Behandlungen für pflegebedürftige oder behinderte Patienten werden generell genehmigt. Das langwierige Genehmigungsverfahren entfällt.
  • Pflegende Angehörige können nach ärztlicher Verordnung eine stationäre Reha in Anspruch nehmen.
  • Der zu Pflegende kann entweder in der Rehaklinik betreut werden oder die Krankenkasse muss für die Zeit des Aufenthalts eine Versorgung koordinieren.

„ Alle müssen sich im Bedarfsfall darauf verlassen können, gut gepflegt zu werden und gut pflegen zu können“, so Caren Marks weiter.


hh